Was ist der Unterschied zwischen YouTube und Vimeo?

Für die Bereitstellung Ihrer virtuellen Programmpunkte stehen viele verschiedene Videolösungen zur Auswahl. Viele davon bieten ein ähnliches Nutzererlebnis, dennoch gibt es einige Unterschiede, die Sie berücksichtigen sollten, wenn Sie die für Ihre Veranstaltung am besten geeignete Option auswählen möchten. 

YouTube und Vimeo sind zwei beliebte Videolösungen, mit denen Sie aufgezeichnete Inhalte für Ihre virtuellen Programmpunkte bereitstellen können. Welche Lösung für Ihre Veranstaltung am besten geeignet ist, hängt vom Datenschutz und der Sicherheit ab, die für Ihre Video-Inhalte erforderlich sind. 

YouTube für Ihre virtuellen Programmpunkte nutzen
YouTube ist eine weit verbreitete Videoplattform, die gehostete und live gestreamte Videoinhalte unterstützt. Da diese Plattform für ihre Zuverlässigkeit und Benutzerfreundlichkeit bekannt ist, ist sie häufig eine der ersten Optionen, die einem in den Sinn kommen. YouTube ist jedoch stark darauf ausgerichtet, Inhalte zu hosten und mit einem offenen Publikum zu teilen. Aus diesem Grund gibt es einige in die Plattform integrierte Funktionen, um Inhalte einfach mit anderen zu teilen. Für einige ältere Konten gilt dies möglicherweise nicht (wenn sie vor der Richtlinienänderung aktiviert wurden). Um dies zu überprüfen, gehen Sie auf https://www.youtube.com/features und sehen Sie nach, ob Livestreams einbetten auf Aktiviert gestellt ist.

Livestreams einbetten Aktiviert

Auf YouTube gehostete Videos können direkt in Ihren virtuellen Programmpunkt eingebettet und dort angezeigt werden. Es ist jedoch weiterhin möglich, auch außerhalb des virtuellen Eventportals auf den Videoinhalt zuzugreifen. Durch Anklicken des Videotitels wird eine neue Browserseite geöffnet, auf der der Nutzer den Inhalt anzeigen und mit anderen teilen kann. Selbst wenn das Video auf "Nicht gelistet" gesetzt wurde, kann es weiterhin über diese Video-URL angezeigt werden, da diese Einstellung nur Personen ohne die Video-URL daran hindert, es anzuzeigen. Programmpunkte, die nur für eine bestimmte Zielgruppe freigegeben werden sollen, z. B. kostenpflichtige Inhalte, werden durch die integrierte Freigabefunktion von YouTube nicht optimal unterstützt und sollten daher über eine alternative Methode angeboten werden. 

Wenn Sie einen Livestream über YouTube anbieten möchten, ist es wichtig zu wissen, dass diese Option nur Konten angeboten wird, die für ein Monetarisierungs- / Partnerschaftsprogramm in Frage kommen. Um berechtigt zu sein, muss ein Konto innerhalb der letzten 12 Monate mindestens 4000 Stunden öffentliche Video-Ansehzeit und mindestens 1000 Abonnenten haben. Konten, die diese Berechtigungsanforderungen nicht erfüllen, dürfen keine Livestream-Videos einbetten. 

Darüber hinaus kann die Einbindung von Werbeanzeigen und vorgeschlagenen Videos auf YouTube dazu führen, dass Sie weniger Kontrolle über das Gesamterlebnis haben, das Sie den Teilnehmern bieten, da hierfür keine Einstellungen und Anpassungsoptionen verfügbar sind. 

Vimeo für Ihre virtuellen Programmpunkte nutzen
Vimeo bietet wie YouTube die Möglichkeit, Ihre aufgezeichneten Inhalte direkt in die Programmpunkte Ihres virtuellen Eventportals einzubetten. Vimeo bietet jedoch einige zusätzliche Optionen und Einstellungen, mit denen Sie verwalten können, wer den Inhalt sehen kann. 

Das Teilen von Links ist auch bei Ihren auf Vimeo gehosteten Inhalten möglich. Kostenpflichtige Konten bieten jedoch die Möglichkeit, dies für Ihre eingebetteten Videos zu deaktivieren. Wenn Sie den Zugriff einschränken möchten, bietet Vimeo auch eine Passwortfunktion an. Dies bedeutet, dass nach dem Öffnen der Video-URL der Inhalt erst angezeigt werden kann, wenn das richtige Kennwort eingegeben wurde. Darüber hinaus enthalten die Videos, die Sie auf dieser Plattform hosten, keine Anzeigen oder vorgeschlagenen Videos, es sei denn, Sie haben selbst welche in Ihr Video eingebaut (z. B. eine Werbepause). 

Aus diesen Gründen eignet sich Vimeo gut für Veranstaltungen oder Programmpunkte, bei denen eingeschränkt werden soll, wer auf den Inhalt zugreifen darf.